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Presseinformationen

Die Staatsanwaltschaft Bückeburg erteilt den Vertretern der Medien auf Anforderung Auskünfte zu den anhängigen Ermittlungsverfahren, wenn und soweit die Aufklärung strafrechtlich relevanter Sachverhalte nicht durch die vorzeitige Veröffentlichung gefährdet wird. Auskünfte werden in der Regel nur durch den Pressedezernenten oder seine Vertreter erteilt.
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